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Wie kann ich per Handy-App Arztrechnungen bei der Sozialversicherung zur Vergütung einreichen?

Wie kann ich per Handy-App Arztrechnungen bei der Sozialversicherung zur Vergütung einreichen?

Neben den Online-Serviceportalen der Sozialversicherungsträger können Sie auch mit Ihrem Mobiltelefon über unterschiedliche Apps Rechnungen zur Rückerstattung bei Ihrem Sozialversicherungsträger einreichen. Dies erfolgt meist über eine sogenannte sichere Verbindung mittels der Handy-Signatur, d. h. bevor Sie diese Services nutzen können, müssen Sie sich eine Handysignatur besorgen (weitere Informationen dazu auf www.buergerkarte.at). Die Handy-Signatur wirkt wie Ihre amtliche elektronische Unterschrift.

Für GKK-Versicherte: MeineSV Cash

Mit der App „MeineSV CASH“ können GKK-Versicherte z. B. ihre Rechnungen von Wahlärzten, Wahltherapeuten oder von Heilbehelfen als Anträge auf Kostenerstattungen einreichen. Dabei wird die Rechnung mit dem Smartphone fotografiert und mit der App bei der Gebietskrankenkasse eingereicht.

Für SVA-Versicherte: SVA-App

Diese App bietet SVA-Versicherten (z. B. Selbständigen) die Funktionen, eine Rechnung zur Vergütung oder eine Verordnung zur Bewilligung einzureichen. Dazu werden z. B. mit dem Handy die Rechnung und die Zahlungsbestätigung gescannt und die Erstattung nach Eingabe der Kontodaten (falls nicht hinterlegt) beantragt. Weiters können Anträge eingesehen werden (z. B. bereits eingereichte Rechnungen) und auch eine Versicherungsbestätigung, eine Saldenbestätigung, ein Versicherungsdatenauszug oder das Gesundheitskonto abgerufen werden.

MeineSV Check

Mit dieser App können Sie keine Rechnungen einreichen, aber folgende Daten abrufen:

  • Krankenversicherung: Bei welchem Krankenversicherungsträger sind Sie versichert?
  • Arztbesuche: Wann haben Sie zuletzt welchen Arzt besucht?
  • Daten Ihrer e-card, wie z. B. auch Ihre europäische Krankenversicherung-Kartennummer
  • Versicherungsdatenauszug: Durch Eingabe eines Zeitraumes wird ein Auszug Ihrer Versicherungsdaten angezeigt.

Stand: 29. Jänner 2019

Bild: M. Schuppich - Fotolia.com

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