Mag. Florian Fuchs

Sie sind hier:

» Steuernews » Juli 2018 » Wie bin ich im Urlaub krankenversichert?

Steuernews

<< zurück

Ausgabe:

weiter >>

Weitere Artikel der Ausgabe Juli 2018:

Wie bin ich im Urlaub krankenversichert?

Wie bin ich im Urlaub krankenversichert?

Wenn Sie in einem EU-/EWR-Staat oder in der Schweiz Urlaub machen, benötigen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Diese befindet sich in der Regel auf der Rückseite der e-card. Sie erhalten Sachleistungen, soweit diese notwendig sind. Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) muss direkt beim ausländischen Leistungserbringer vorgelegt werden und wird dort von allen Ärzten und Krankenhäusern akzeptiert, die mit den jeweiligen länderspezifischen Sozialversicherungsträgern unter Vertrag stehen. Aufgrund von Vereinbarungen gilt die EKVK auch unter bestimmten Voraussetzungen in Mazedonien, Serbien, Bosnien-Herzegowina und Montenegro.

Gibt es keine solche Regelung, wird die EKVK nicht akzeptiert oder hat man die EKVK vergessen, so müssen die Kosten vor Ort bezahlt und die Rechnung nach Rückkehr aus dem Urlaub beim österreichischen Krankenversicherungsträger zur Kostenerstattung eingereicht werden.

Wenn Sie Urlaub in der Türkei machen, benötigen Sie einen Urlaubskrankenschein. Diesen erhalten Sie kostenlos beim zuständigen Krankenversicherungsträger vor Urlaubsantritt. In öffentlichen Krankenhäusern und bei bestimmten Ärzten erhalten Sie damit medizinische Behandlung. Wenn Sie im Urlaub in anderen Staaten (Drittstaaten) eine ärztliche Behandlung brauchen, ist dies jedenfalls vorab selbst zu bezahlen. Die Rechnung kann dann bei der Gebietskrankenkasse eingereicht werden.

Die Kostenerstattung von Rechnungen, die Sie selbst bezahlt haben und dann bei der Gebietskrankenkasse eingereicht haben, richtet sich aber nach den jeweils gültigen österreichischen Tarifsätzen. Für die Differenz bei einer Kostenerstattung, wenn nämlich ausländische Behandlungskosten über den österreichischen Tarifsätzen liegen, und auch für etwaige Selbstbehalte empfiehlt es sich, eine private Versicherung abzuschließen. Dies gilt insbesondere bei Reisen in Drittländer.

Stand: 27. Juni 2018

Bild: pingpao - Fotolia.com

Autor

Webdesign aus Linz, by atikon, Werbeagentur
zum Seitenanfang
Mag. Florian Fuchs Mag. Florian Fuchs work Bürgergasse 3 8330 Feldbach Österreich work +43 (0) 3152 2166-0 fax +43 (0) 3152 2166 -20 46.952121 15.889639
Weitere Beratungsstelle Weitere Beratungsstelle work Kärntner Straße 311 8054 Graz Österreich work +43 (0) 316 9086 23-0 fax +43 (0) 316 285550-50 47.032222 15.406863
Atikon Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 48.260229 14.257369