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Prüfer dürfen Bankkonten kontrollieren!

Prüfer dürfen Bankkonten kontrollieren!

Einen Teil der Ausgaben für die Steuerreform will die Regierung über Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung zurückbekommen. Dazu zählen beispielsweise:

Bankauskünfte bei Abgabenprüfungen

Künftig wird es Prüfern erlaubt sein, die Bankkonten der Unternehmer zu kontrollieren. Dabei gilt Folgendes:

  • Bei abgabenbehördlichen Prüfungen, wie z. B. Betriebsprüfungen, Umsatzsteuer-Sonderprüfungen, GPLA, dürfen die bestehenden Kontoverbindungen und alle Konten, über die der Abgabenpflichtige verfügungsberechtigt ist, abgefragt werden.
  • Die Abfrage darf nur für die Jahre erfolgen, die auch geprüft werden.
  • Es wird ein zentrales Kontenregister oder eine vergleichbare Maßnahme eingeführt.

Gleichzeitig sollen die Banken dazu verpflichtet werden, höhere Kapitalabflüsse zu melden, dazu zählen z. B. Barbehebungen oder Verschiebungen ins Ausland. Diese Mitteilung ist jährlich im Nachhinein zu erledigen. Erstmals im Jahr 2016 für den Zeitraum von 15.3.2015 bis 31.12.2015.

Wichtig für Bauunternehmen

Im Baubereich wird im B2B-Bereich (zwischen Unternehmen) Barzahlung künftig verboten werden – ausgenommen sollen Kleinbeträge sein. Weiters sind verstärkte Kontrollen gegen Schwarzarbeit im Rahmen des privaten Hausbaus geplant (ausgenommen Nachbarschaftshilfe).

Stand: 27. April 2015

Bild: Gina Sanders - Fotolia.com

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