Steuernews

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Was zählt seit 1.1.2016 zum Entgelt?

Was zählt seit 1.1.2016 zum Entgelt?

Im Zuge der Steuerreform wurden die Bestimmungen darüber, welche Bezüge im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) zum Entgelt zählen, an das Einkommensteuergesetz angepasst.

Seit Jahresbeginn sind z. B. nicht mehr beitragsfrei:

Mitarbeiterrabatte

Eine allgemeine Regelung gibt es nun für Mitarbeiterrabatte, daher sind z. B. der Haustrunk im Brauereigewerbe, die Freimilch, die unentgeltliche Beförderung der eigenen Dienstnehmer und deren Angehörigen von Beförderungsunternehmen nicht mehr beitragsfrei.

Mitarbeiterrabatte sind nur dann beitragsfrei, wenn

Freiwillige soziale Zuwendungen

Freiwillige soziale Zuwendungen sind nur beitragsfrei, wenn sie direkt im ASVG angeführt werden, wie z. B.

Stand: 28. April 2016

Bild: eccolo - Fotolia.com

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