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Gibt es eine Befreiung von der Pflichtversicherung für Kleingewerbetreibende?

Gibt es eine Befreiung von der Pflichtversicherung für  Kleingewerbetreibende?

Einzelunternehmer mit Gewerbeberechtigung können sich rückwirkend von der Kranken- und Pensionsversicherung befreien lassen, und zwar dann, wenn die

Es bleibt dann lediglich die Pflichtversicherung in der Unfallversicherung. Diese beträgt für das Jahr 2014 € 8,67 monatlich.

Diese Bestimmung gilt auch für Ärzte – allerdings können sie nur eine Befreiung von der Pensionsversicherung beantragen.

Wer kann den Antrag stellen?

Neben den obigen Grenzen müssen auch noch weitere persönliche Voraussetzungen erfüllt sein:

Bezug Kinderbetreuungsgeld

Auch Bezieher von Kinderbetreuungsgeld können sich von der Pflichtversicherung befreien lassen. In diesem Fall gelten eigene Voraussetzungen. Die Befreiung ist für maximal 48 Kindererziehungsmonate pro Kind möglich – bei Mehrlingsgeburten für die ersten 60 Monate.

Die monatlichen Einkünfte dürfen € 395,31 und die monatlichen Umsätze dürfen € 2.500,00 nicht übersteigen. Das heißt auch: In diesem Fall dürfen die Umsätze die Kleinunternehmergrenze von € 30.000,00 nicht übersteigen. Die Befreiung gilt daher auch in diesem Fall nur für Einpersonen- bzw. Kleinunternehmer.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Für das Jahr 2014 muss der Antrag bis spätestens 31.12.2014 bei der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft eingelangt sein.

Stand: 26. September 2014

Bild: Banauke - Fotolia.com

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