Mag. Florian Fuchs

Sie sind hier:

» Steuernews » September 2016 » Kinderbetreuung macht ein Arbeitszimmer zu Hause nicht notwendig!

Steuernews

<< zurück

Ausgabe:

weiter >>

Weitere Artikel der Ausgabe September 2016:

Kinderbetreuung macht ein Arbeitszimmer zu Hause nicht notwendig!

Kinderbetreuung macht ein Arbeitszimmer zu Hause nicht notwendig!

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können unter gewissen Voraussetzungen in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten abzugsfähig sein. Für einen Heimarbeitsplatz zum Zweck der Kinderbetreuung ist der Abzug aber nicht möglich.

Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH)

Die Steuerpflichtige ist alleinerziehende Mutter. Sie arbeitete an zwei Tagen pro Woche im Büro ihres Arbeitgebers, wo ihr ein Arbeitsplatz zur Verfügung stand. Um ihren Kinderbetreuungspflichten bestmöglich gerecht zu werden, erledigte sie die restlichen drei Arbeitstage der Woche jedoch im Arbeitszimmer ihrer Privatwohnung. Die Aufwendungen für ihr Arbeitszimmer zu Hause wollte sie als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Keine Notwendigkeit des häuslichen Arbeitszimmers

Ein Arbeitszimmer im privaten Wohnraum ist nur dann abzugsfähig, wenn es den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet. Der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist dort, wo mehr als die Hälfte der Arbeitszeit verbracht wird.

Außerdem darf das Arbeitszimmer zu Hause nur beruflich genutzt werden und muss nach der „Art der Tätigkeit … notwendig“ sein. Ein jederzeit benützbarer Arbeitsplatz beim Arbeitgeber widerspricht der Notwendigkeit eines häuslichen Arbeitszimmers. Heimarbeit nur zum Zweck der Erfüllung von Betreuungspflichten ist eben keine Notwendigkeit aufgrund der beruflichen Tätigkeit. Deshalb waren die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers zwecks Kinderbetreuung nicht als Werbungskosten abzugsfähig.

Stand: 29. August 2016

Bild: volkovslava - Fotolia.com

Autor

Webdesign aus Linz, by atikon, Werbeagentur
zum Seitenanfang
Mag. Florian Fuchs Mag. Florian Fuchs work Bürgergasse 3 8330 Feldbach Österreich work +43 (0) 3152 2166-0 fax +43 (0) 3152 2166 -20 46.952121 15.889639
Weitere Beratungsstelle Weitere Beratungsstelle work Kärntner Straße 311 8054 Graz Österreich work +43 (0) 316 9086 23-0 fax +43 (0) 316 285550-50 47.032222 15.406863
Atikon Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 48.260229 14.257369