Mag. Florian Fuchs

Sie sind hier:

» Steuernews » April 2015 » Welche Unterschiede gibt es im Steuerrecht bei Fahrzeugen?

Steuernews

<< zurück

Ausgabe:

weiter >>

Weitere Artikel der Ausgabe April 2015:

Welche Unterschiede gibt es im Steuerrecht bei Fahrzeugen?

Welche Unterschiede gibt es im Steuerrecht bei Fahrzeugen?

Pkw und Kombi

Unter dem Begriff Pkw fallen im Steuerrecht auch: Jeeps, Geländewagen, Kleinbusse für weniger als sieben Personen und Fahrzeuge mit Sport- oder Luxus-Charakter.

Kauf

Beim Kauf eines Pkw's besteht kein Recht auf Vorsteuerabzug. Daher wird der Pkw bzw. Kombi mit dem Brutto-Kaufpreis im Anlageverzeichnis aktiviert (kein Vorsteuerabzug – gilt dann in weiterer Folge auch für die Betriebskosten). Steuerrechtlich werden maximal Anschaffungskosten von € 40.000,00 anerkannt. Ist der Pkw teurer, ist der übersteigende Betrag steuerlich nicht abzugsfähig. Auch die wertabhängigen Betriebskosten (z. B. Vollkaskoversicherung) müssen um diese sogenannte Luxustangente gekürzt werden.

Innerhalb der Grenze von € 40.000,00 sind auch Ausgaben für Sonderausstattungen miteingerechnet, wie z. B. Klimaanlage, Allrad, Alufelgen, serienmäßig eingebaute Navigationsgeräte.

Verkauf

Im Zusammenhang mit einem Pkw bzw. Kombi fällt keine Umsatzsteuer an. Keine Umsatzsteuerpflicht besteht daher beim Verkauf, Eigenverbrauch, Sachbezug, Entnahme des Fahrzeugs in das Privatvermögen und Weiterverrechnung von Kosten.

Abschreibung

Die steuerrechtliche Nutzungsdauer beträgt acht Jahre. Liegen die Anschaffungskosten über € 40.000,00, muss die AfA auch um den übersteigenden Betrag gekürzt werden

Klein-Lkw, Lkw, Kleinbusse

Alle Fahrzeuge, die nach dem Steuerrecht in diese Kategorie fallen, sind in der Liste der vorsteuerabzugsberechtigten Fahrzeuge des BMF erfasst: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/kraftfahrzeuge/vorsteuerabzugsberechtigte-fahrzeuge.html

Kauf

Die Vorsteuer darf von den Anschaffungs-, Herstellungs- und Betriebskosten abgezogen werden. Die Anschaffungskosten-Obergrenze von € 40.000,00 gilt nicht. Auch bei teureren Fahrzeugen müssen die Anschaffungskosten und die wertabhängigen Betriebskosten nicht gekürzt werden.

Verkauf

Wenn ein Recht zum Vorsteuerabzug bestanden hat, ist der Verkauf (Eigenverbrauch) umsatzsteuerpflichtig.

Abschreibung

Ein Klein-Lkw, Lkw oder Kleinbus wird auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben (z. B. fünf Jahre). Die AfA muss nicht gekürzt werden, da die Obergrenze von € 40.000,00 nicht gültig ist.

Stand: 27. März 2015

Bild: Illustration

Autor

Webdesign aus Linz, by atikon, Werbeagentur
zum Seitenanfang
Mag. Florian Fuchs Mag. Florian Fuchs work Bürgergasse 3 8330 Feldbach Österreich work +43 (0) 3152 2166-0 fax +43 (0) 3152 2166 -20 46.952121 15.889639
Weitere Beratungsstelle Weitere Beratungsstelle work Kärntner Straße 311 8054 Graz Österreich work +43 (0) 316 9086 23-0 fax +43 (0) 316 285550-50 47.032222 15.406863
Atikon Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 48.260229 14.257369