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Maßnahmenpaket der Österreichischen Hotel und Tourismusbank (ÖHT) für den Tourismus

Maßnahmenpaket der Österreichischen Hotel und Tourismusbank (ÖHT) für den Tourismus

Klein- und Mittelunternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft können über ihre Hausbank bei der Österreichischen Hotel und Tourismusbank (ÖHT) staatliche Garantien für Überbrückungskredite zum Ausgleich von Liquiditätsengpässen, die aufgrund kurzfristiger Rückgänge der Umsatzerlöse entstanden sind, beantragen. Dabei garantiert die Republik Österreich einer finanzierenden Bank die Rückzahlung eines aufgenommenen Kredits eines österreichischen Unternehmens im Ausmaß einer bestimmten Garantiequote für den Fall, dass das Unternehmen insolvent wird bzw. in Zahlungsverzug kommt.

Welche Varianten sind möglich?

Handelt es sich beim Antragsteller um kein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ entsprechend der EU-Bestimmungen, so sind folgende Garantien im Rahmen des Corona Hilfsfonds möglich

Die Haftungslaufzeit dieser beiden Varianten beträgt maximal 5 Jahre.

Neben den beiden oben beschriebenen Garantien des Corona Hilfsfonds besteht auch zwei weitere Varianten für die die Voraussetzung kein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ nicht gilt. Für diese Variante ist aber unter anderem erforderlich, dass für das Unternehmen kein Reorganisationsbedarf besteht (URG Kriterien) und kein Insolvenztatbestand vorliegt.

Auf alle Varianten sind unterschiedliche umfangreiche Voraussetzungen und Verpflichtungen entsprechenden den Förderrichtlinien zu beachten. Alle Anträge können nur über die Bank des Unternehmens eingereicht werden.

Hinweis
Diese Informationen sind auf dem Stand vom 26.04.2020 und können sich kurzfristig ändern. Aktuelle Detailinformationen, weitere Voraussetzungen, die entsprechenden Garantierichtlinien und die Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie unter https://www.oeht.at.

Stand: 26. April 2020

Bild: photo 5000 - stock.adobe.com

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