Mag. Florian Fuchs

Sie sind hier:

» Steuernews » Dezember 2021 » Welche Zahlungserleichterungen der Finanz auf Grund des Lockdowns gibt es?

Steuernews

<< zurück

Ausgabe:

weiter >>

Weitere Artikel der Ausgabe Dezember 2021:

Welche Zahlungserleichterungen der Finanz auf Grund des Lockdowns gibt es?

Welche Zahlungserleichterungen der Finanz auf Grund des Lockdowns gibt es?

Ein Gesetzesentwurf sieht folgende Unterstützungsmaßnahmen im Bereich der Entrichtung von Abgaben an die Finanz vor:

  • Eine Stundung, die bis 31. Dezember 2021 beantragt wird, ist bis 31. Jänner 2022 zu bewilligen. Stundungszinsen sollen im Zeitraum 22.11.21 – 31.1.2022 nicht anfallen.
  • Eine Neuverteilung der Raten des COVID-19-Ratenzahlungsmodells (Phase 1) soll künftig zwei Mal beantragt werden können.
  • Für den Zeitraum 22. November 2021 bis 31. Dezember 2021 soll es möglich sein, sich Gutschriften, trotz Bestehens fälliger Abgabenschuldigkeiten auf dem Abgabenkonto, zurückzahlen zu lassen.

Hinweis: Dieser Artikel ist auf dem Stand 2.12.2021 und gibt nur einige Eckpunkte der geplanten Änderungen wieder. Die Gesetzwerdung war bei Onlinestellung noch abzuwarten. Weitere und aktuelle Informationen finden Sie auf www.bmf.gv.at.

Stand: 03. Dezember 2021

Bild: Jacob Lund - stock.adobe.com

Autor

Webdesign aus Linz, by atikon, Werbeagentur
zum Seitenanfang
Mag. Florian Fuchs Mag. Florian Fuchs work Bürgergasse 3 8330 Feldbach Österreich work +43 (0) 3152 2166-0 fax +43 (0) 3152 2166 -20 46.952121 15.889639
Weitere Beratungsstelle Weitere Beratungsstelle work Kärntner Straße 311 8054 Graz Österreich work +43 (0) 316 9086 23-0 fax +43 (0) 316 285550-50 47.032222 15.406863
Atikon Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 48.260229 14.257369