fuchs & fuchs
Steuerberatung GmbH

Sie sind hier:

» Steuernews » Jänner 2014 » Überbrückungshilfe

Steuernews

<< zurück

Ausgabe:

weiter >>

Weitere Artikel der Ausgabe Jänner 2014:

Überbrückungshilfe

Überbrückungshilfe

Für selbständige Kleinverdiener gibt es eine erfreuliche Nachricht zum Jahreswechsel. Es wurde eine sogenannte Überbrückungshilfe geschaffen, um die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge zu erleichtern, wenn die finanzielle Lage aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses schlecht ist.

Wer hat Anspruch auf die Überbrückungshilfe?

Alle selbständig Erwerbstätigen, die in der Pensionsversicherung nach dem GSVG oder FSVG pflichtversichert sind, wenn das monatliche Nettoeinkommen nicht über € 1.126,00 liegt. Diese Grenze erhöht sich für den Partner (Ehepartner und eingetragene Partner) um € 483,00 und für jedes unversorgte Kind um € 239,00.

Beispiel: Bei einer vierköpfigen Familie (Eltern und zwei Kinder) gilt daher eine Einkommensgrenze von € 2.087,00 pro Monat.

Die finanzielle Notlage muss durch ein außergewöhnliches Ereignis entstanden sein. Das ist z.B. der Fall bei einer mindestens drei Monate andauernden Krankheit, die zur Arbeitsunfähigkeit geführt hat. Die Überbrückungshilfe steht nicht zu, wenn die finanziellen Schwierigkeiten allein durch das Eingehen eines unternehmerischen Risikos entstanden sind, z.B. wenn neue Aufträge ausbleiben.

Höhe der Gutschrift

Die Hilfe beträgt 50 % der vorgeschriebenen Beiträge. Als Basis gilt die vorläufige Beitragsgrundlage. Sie wird am Beitragskonto gutgeschrieben.

Grundsätzlich wird sie für drei Monate gewährt, in besonders schweren Fällen kann sie allerdings auf bis zu sechs Monate verlängert werden.

Der Antrag muss bis spätestens 30. Juni 2014 bei der jeweiligen Landesstelle einlangen.

Stand: 19. Dezember 2013

Bild: Perry - Fotolia.com

Autor

Webdesign aus Linz, by atikon, Werbeagentur
zum Seitenanfang
fuchs & fuchs, Steuerberatung GmbH fuchs & fuchs, Steuerberatung GmbH work Bürgergasse 3 8330 Feldbach Österreich work +43 (0) 3152 2166 fax +43 (0) 3152 2166-20 46.952121 15.889639
Weitere Beratungsstelle Weitere Beratungsstelle work Kärntner Straße 311 8054 Graz Österreich work +43 (0) 316 9086 23-0 fax +43 (0) 316 285550-50 47.032222 15.406863
Atikon Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 48.260229 14.257369