Steuernews
Weitere Artikel der Ausgabe Jänner 2023:
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- Was gibt es Neues bei den Steuern zum Jahresbeginn?
- Wie wurden die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag erhöht?
- Neue steuerliche Investitionsförderung ab 2023: Der Investitionsfreibetrag (IFB)
- Was ändert sich bei der Kleinunternehmerpauschalierung?
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- Wie kann sich ein Unternehmen auf den gleichzeitigen Ausfall mehrerer Mitarbeiter vorbereiten?
Wie wurden die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag erhöht?
Aufgrund des Teuerungsentlastungspakets III wird die Familienbeihilfe ab 2023 jährlich inflationsbedingt angepasst.
Für 2023 gelten monatlich folgende Werte:
Alter | Beihilfe pro Monat |
ab Geburt | € 120,60 |
ab 3 Jahren | € 129,00 |
ab 10 Jahren | € 149,70 |
ab 19 Jahren | € 174,70 |
Der Gesamtbetrag an Familienbeihilfe wird bei mehreren Kindern durch die Geschwisterstaffel erhöht. Diese
Erhöhung beträgt ab 2023 monatlich für jedes Kind, wenn die Familienbeihilfe
- für zwei Kinder gewährt wird: € 7,50
- für drei Kinder gewährt wird: € 18,40
- für vier Kinder gewährt wird: € 28,00
- für fünf Kinder gewährt wird: € 33,90
- für sechs Kinder gewährt wird: € 37,80
- für sieben und mehr Kinder gewährt wird: € 55,00.
Für ein erheblich behindertes Kind gibt es einen Zuschlag von € 164,90.
Das sogenannte Schulstartgeld im Herbst 2023 beträgt € 105,80 für 6- bis 15-Jährige. Der Kinderabsetzbetrag, der gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird, beträgt ab 2023 € 61,80 pro Monat und Kind.
Stand: 28. Dezember 2022