fuchs & fuchs
Steuerberatung GmbH

Sie sind hier:

» Steuernews » Juni 2015 » Wie viele Tage Urlaub stehen einem Arbeitnehmer zu?

Steuernews

<< zurück

Ausgabe:

weiter >>

Weitere Artikel der Ausgabe Juni 2015:

Wie viele Tage Urlaub stehen einem Arbeitnehmer zu?

Wie viele Tage Urlaub stehen einem Arbeitnehmer zu?

Urlaub ist abhängig von den Arbeitsjahren

Bei einer Dienstzeit bis zu 25 Jahren beträgt der Urlaubsanspruch 30 Werktage pro Arbeitsjahr – bei über 25 Jahren Dienstzeit 36 Werktage. Dies ergibt bei einer 5-Tage-Woche einen Urlaubsanspruch in Höhe von 25 bzw. 30 Arbeitstagen.

Bei der Berechnung der Jahre werden angerechnet:

  • alle Vordienstzeiten beim selben Arbeitgeber werden angerechnet, unter der Voraussetzung, dass die Unterbrechungen die Dauer von drei Monaten nicht übersteigen.
  • Vordienstzeiten bei anderen Arbeitgebern sowie Zeiten einer selbständigen Erwerbstätigkeit werden bis maximal fünf Jahre angerechnet, sofern sie mindestens sechs Monate (im Inland bzw. in einem EWR-Staat) gedauert haben und der Dienstnehmer diese nachweisen kann.
  • Schulzeiten über die allgemeine Schulpflicht hinaus, z. B. für den Besuch einer allgemeinbildenden höheren Schule, werden mit maximal vier Jahren und Hochschulzeiten bis zu einem Ausmaß von maximal fünf Jahren, vorausgesetzt das Studium wurde mit Erfolg abgeschlossen, angerechnet.

Achtung: Zu beachten sind auch die maximalen Anrechnungsjahre bei einem Zusammentreffen mehrerer verschiedener Vordienstzeiten.

Achtung: Urlaubsvorgriff muss vereinbart werden

Nach herrschender Rechtsprechung ist ein Urlaubsvorgriff zulässig. In einer Entscheidung vom Jänner 2015 stellt der Oberste Gerichtshof (OGH) aber klar, dass dafür eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer notwendig ist. Eine „automatische“ Anrechnung eines „vorgezogenen“ Urlaubs auf den erst im nächsten Urlaubsjahr entstehenden Urlaubsanspruch ist laut OGH nicht möglich.

Das Urlaubsgesetz sieht nur die Übertragung von nicht verbrauchtem Urlaubsanspruch auf das nächste Urlaubsjahr vor, nicht aber den einseitigen „Übertrag“ von zu viel verbrauchten Urlaubstagen.

Sachverhalt

Eine gekündigte Angestellte klagte ihren ehemaligen Arbeitgeber auf € 1.070,26 Urlaubsersatzleistung. Der ehemalige Arbeitgeber bestritt dies und beantragte eine Klageabweisung, weil seiner Meinung nach der gesamte Urlaub verbraucht wurde.

Der OGH gab der ehemaligen Angestellten recht. Der Arbeitgeber hätte eine Vereinbarung des Urlaubsvorgriffs nachweisen müssen. Da er dies nicht konnte, geht das Gericht davon aus, dass der ehemaligen Mitarbeiterin ein zusätzlicher Urlaub gewährt wurde, der über den Mindestanspruch hinausging.

Stand: 29. Mai 2015

Bild: magdal3na - Fotolia.com

Autor

Webdesign aus Linz, by atikon, Werbeagentur
zum Seitenanfang
fuchs & fuchs, Steuerberatung GmbH fuchs & fuchs, Steuerberatung GmbH work Bürgergasse 3 8330 Feldbach Österreich work +43 (0) 3152 2166 fax +43 (0) 3152 2166-20 46.952121 15.889639
Weitere Beratungsstelle Weitere Beratungsstelle work Kärntner Straße 311 8054 Graz Österreich work +43 (0) 316 9086 23-0 fax +43 (0) 316 285550-50 47.032222 15.406863
Atikon Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 48.260229 14.257369