Steuernews
Weitere Artikel der Ausgabe Juni 2020:
- Wie soll die Umsatzsteuer auf 5% gesenkt werden?
- Welche weiteren Steuererleichterungen sind geplant?
- Zweites Stundungspaket für Sozialversicherungsbeiträge
- Einstellung des Geschäftsbetriebs von bundesschatz.at per 30.06.2020: Achtung bei Gewinnfreibetrag!
- Welche Fixkostenzuschüsse erhalten Unternehmen aus dem Corona-Hilfsfonds?
- Welche steuerlichen Erleichterungen sieht das sogenannte „Wirtepaket“ vor?
- Sachbezug von Firmenautos: Übergangsregelung bei Zulassung bis 30. Mai 2020
- Coronavirus: Was wird der Neustartbonus bringen?
- Coronavirus: Welche laufenden Unterstützungsleistungen bringt der Härtefallfonds für EPU und Kleinstunternehmer?
- Können Arbeitnehmer die Kosten für das Homeoffice steuerlich nutzen?
- Vorsicht vor gefälschten E-Mails im Namen des Finanzministeriums
- Wann ist ein Vorsteuerabzug bei der Vermietung von Wohnraum an einen Gesellschafter ausgeschlossen?
- Vorsteuererstattung aus Drittländern für 2019 bis 30.6. beantragen!
- Was ändert sich bei Einkommen- und Umsatzsteuer aufgrund des 18. COVID-19-Gesetzes?
- Wie sollen Angaben zu Zuschüssen, Garantien und Kurzarbeitsbeihilfen durch die Finanz geprüft werden?
- Tipps zum persönlichen Krisenmanagement
Vorsicht vor gefälschten E-Mails im Namen des Finanzministeriums
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) warnt auf www.bmf.gv.at vor gefälschten E-Mails, die im Namen des BMF versendet werden. In den betrügerischen E-Mails wird auf eine Steuerrückerstattung hingewiesen und aufgefordert, die Transaktion über den erhaltenen Link zu genehmigen. Als Absenderadresse scheint „finanzOnline@bmf.gv.at“ auf. Dies ist keine gültige Mailadresse des BMF. Klickt man auf den enthaltenen Hyperlink, so kommt man auf eine gefälschte Webseite im Internet, die zur Eingabe von Kreditkartendaten auffordert. Das Formular im Anhang täuscht eine gefälschte Webseite im Stil von FinanzOnline vor, die zur Eingabe von Kreditkartendaten auffordert. Dabei handelt es sich um einen Internet-Betrugsversuch.
Informationen des BMF erfolgen grundsätzlich in Form von Bescheiden und werden per Post oder in die FinanzOnline-Databox zugestellt. Das BMF fordert die Abgabepflichtigen niemals zur Übermittlung von persönlichen Daten wie Passwörtern, Kreditkartendaten oder Kontoinformationen auf.
Empfehlung des BMF:
- Folgen Sie in keinem Fall den darin enthaltenen Anweisungen.
- Klicken Sie keinesfalls auf darin enthaltene Links oder Dateien.
- Geben Sie unter keinen Umständen persönliche Daten, wie Passwörter, Kreditkartendaten oder Kontoinformationen bekannt.
- Löschen Sie solche E-Mails sofort
Stand: 27. Mai 2020