Steuernews

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Verkauf von GmbH-Anteilen

Verkauf von GmbH-Anteilen

Gesellschafter, die ihre Anteile an Kapitalgesellschaften (GmbHs, AGs) verkaufen, werden mit dem Veräußerungsgewinn steuerpflichtig. Zu versteuern ist dabei der Veräußerungsgewinn: Das ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös und den Anschaffungskosten.

Dieser Artikel behandelt die Änderungen, die sich durch das neue Budgetbegleitgesetz 2011 für jene Gesellschafter ergeben, die ihre Beteiligungen im Privatvermögen halten.

Bisherige Regelung

Betrug die Höhe einer im Privatvermögen gehaltenen Beteiligung in den letzten fünf Jahren

Neue Besteuerung durch Kapitalertragssteuerabzug

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 wurde diese Besteuerung neu geregelt: Veräußerungsgewinne aus Finanzvermögen unterliegen ab 1.10.2011 generell dem Kapitalertragssteuerabzug von 25 %.

Wann gilt die neue Regelung?

Anschaffung der Beteiligung

Bis zum 1.10.2011 gelten jedenfalls weiterhin die alten Bestimmungen (halber Durchschnittssteuersatz, Spekulationsbesteuerung). Bei einer Schenkung oder einer Erbschaft kommt es zu keiner Veräußerungsbesteuerung.

Stand: 10. Februar 2011

Bild: irina 2005 - Fotolia.com

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