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Begründet das unentgeltliche Aufladen von E-Fahrzeugen einen Sachbezug?

Begründet das unentgeltliche Aufladen von E-Fahrzeugen einen Sachbezug?

Schon bisher war bei sogenannten E-Fahrzeugen (Nullemissionsfahrzeugen) als Firmenwagen kein Sachbezug für eine allfällige Nutzung im Rahmen von Privatfahrten anzusetzen. Die mit 30.12.2022 veröffentlichte neue Sachbezugswerteverordnung enthält nunmehr auch umfangreiche Regelungen und Befreiungen zur Ladetätigkeit bei E-Fahrzeugen.

Neuregelung betreffend Sachbezug und Ladetätigkeit

Ersetzt der Arbeitgeber ganz oder teilweise die Kosten für die Anschaffung einer Ladeeinrichtung für ein arbeitgebereigenes E-Fahrzeug oder wird diese vom Arbeitgeber für den Dienstnehmer angeschafft, ist nur der € 2.000,00 übersteigende Betrag als Einnahme bzw. geldwerter Vorteil anzusetzen.

Sämtliche der dargestellten Regelungen gelten auch für Elektrofahrräder oder Elektrokrafträder.

Stand: 23. Februar 2023

Bild: OrthsMedien - stock.adobe.com

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