Mag. Florian Fuchs

Sie sind hier:

» Steuernews » Mai 2017 » Was ist bei elektronischen Rechnungen zu beachten?

Steuernews

<< zurück

Ausgabe:

weiter >>

Weitere Artikel der Ausgabe Mai 2017:

Was ist bei elektronischen Rechnungen zu beachten?

Was ist bei elektronischen Rechnungen zu beachten?

Als Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UStG) gelten auch auf elektronischem Weg übermittelte Rechnungen, also solche, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen werden.

Die elektronische Übermittlung ist möglich als:

  • E-Mail, E-Mail-Anhang oder Webdownload
  • elektronisches Format wie .txt, .doc, .pdf, .rtf
  • strukturiertes Dateiformat wie .xml
  • eingescannte Papierrechnung
  • Faxrechnung

Erfordernisse elektronischer Rechnungen

Neben den allgemeinen Rechnungsmerkmalen ist, damit die elektronische Rechnung als ordnungsgemäß gilt und der Vorsteuerabzug gewahrt bleibt, Folgendes erforderlich:

  1. Zustimmung des Rechnungsempfängers zur elektronischen Rechnung (stillschweigende Billigung ausreichend),
  2. Gewährleistung der Echtheit der Herkunft, der Unversehrtheit des Inhalts sowie der Lesbarkeit der Rechnung von Ausstellung bis Ende der Aufbewahrungsdauer. Leistungserbringer und Leistungsempfänger müssen dies für ihren Verfügungsbereich unabhängig voneinander gewährleisten. Dabei kann jeder Unternehmer selbst bestimmen, wie er dies macht.

    Jedenfalls gewährleistet ist die Echtheit der Herkunft und Unversehrtheit des Inhalts durch:

    • innerbetriebliches Steuerungsverfahren (Kontrollverfahren), durch das ein sicherer Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung gewährleistet wird,
    • qualifizierte elektronische Signatur oder ein qualifiziertes elektronisches Siegel auf der Rechnung,
    • Übermittlung der Rechnung im elektronischen Datenaustausch (EDI) und
    • Rechnungsübermittlung an den Bund via Unternehmerserviceportal (USP) oder über PEPPOL.

Hinweis: Versenden Sie eine eingescannte Papierrechnung, darf diese nur ausgefolgt werden, wenn darauf vermerkt ist, dass sie bereits elektronisch übermittelt wurde. Alle Duplikate sind als solche zu kennzeichnen, sonst wird die Umsatzsteuer mehrfach geschuldet!

Stand: 27. April 2017

Bild: lightpoet - Fotolia.com

Autor

Webdesign aus Linz, by atikon, Werbeagentur
zum Seitenanfang
Mag. Florian Fuchs Mag. Florian Fuchs work Bürgergasse 3 8330 Feldbach Österreich work +43 (0) 3152 2166-0 fax +43 (0) 3152 2166 -20 46.952121 15.889639
Weitere Beratungsstelle Weitere Beratungsstelle work Kärntner Straße 311 8054 Graz Österreich work +43 (0) 316 9086 23-0 fax +43 (0) 316 285550-50 47.032222 15.406863
Atikon Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 48.260229 14.257369