Mag. Florian Fuchs

Sie sind hier:

» Steuernews » März 2016 » Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer seit 1.1.2016?

Steuernews

<< zurück

Ausgabe:

weiter >>

Weitere Artikel der Ausgabe März 2016:

Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer seit 1.1.2016?

Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer seit 1.1.2016?

Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen

Seit 1.1.2016 unterliegen Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des Einkommensteuergesetzes grundsätzlich dem Steuersatz von 27,5 %.

Davon ausgenommen sind nur Einkünfte aus

  • Geldeinlagen und
  • nicht verbrieften sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten, insbesondere Zinsen aus Girokonten und Sparbüchern.

Sie werden wie in der Vergangenheit weiterhin mit 25 % Kapitalertragsteuer besteuert. Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge aus Investmentfonds werden immer mit 27,5 % besteuert, auch wenn darin Einkünfte aus Geldeinlagen enthalten sind.

Änderung für die GmbH

Geändert hat sich aufgrund der erhöhten Kapitalertragsteuer auch die Gesamtsteuerbelastung von Gewinnausschüttungen von GmbHs, und zwar auf 45,625 % (bisher 43,75 %).

Behandlung der Verluste aus Einkünften aus Kapitalvermögen

Verluste im außerbetrieblichen Bereich

Die unterschiedlichen Steuersätze (25 % oder 27,5 %) stehen einem Verlustausgleich nicht entgegen. Die bestehenden Verlustausgleichsbeschränkungen (wie z. B. Verluste aus Fremdwährungsbankeinlagen mit Sparbuchzinsen) bleiben bestehen. Jene Kapitalerträge, die nach dem Einkommensteuertarif besteuert werden, dürfen nicht mit Kapitalerträgen ausgeglichen werden, die mit einem der besonderen Steuersätze besteuert werden.

In diesem Fall können die Verluste weder vorgetragen noch verteilt werden.

Erhöhung hat keine Auswirkung auf Kapitalgesellschaften

Die Erhöhung des besonderen Steuersatzes auf 27,5 % wirkt sich nicht auf Kapitaleinkünfte von Kapitalgesellschaften aus. Sie unterliegen der Körperschaftsteuer und diese beträgt auch weiterhin 25 %.

Stand: 25. Februar 2016

Bild: Black Spring - Fotolia.com

Autor

Webdesign aus Linz, by atikon, Werbeagentur
zum Seitenanfang
Mag. Florian Fuchs Mag. Florian Fuchs work Bürgergasse 3 8330 Feldbach Österreich work +43 (0) 3152 2166-0 fax +43 (0) 3152 2166 -20 46.952121 15.889639
Weitere Beratungsstelle Weitere Beratungsstelle work Kärntner Straße 311 8054 Graz Österreich work +43 (0) 316 9086 23-0 fax +43 (0) 316 285550-50 47.032222 15.406863
Atikon Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 48.260229 14.257369