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Weitere Artikel der Ausgabe März 2021:
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Gesundheitskasse: Zahlungserleichterungen bis 30.6. verlängert
Wie bereits berichtet gelten für die Bezahlung von coronabedingten Beitragsrückstände besondere Erleichterungen. ...mehr
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Welche Neuerungen bringt die vierte Phase der Corona-Kurzarbeit?
Die nunmehr vierte Phase der Corona-Kurzarbeit soll für den Zeitraum von 1.4.2021 bis 30.6.2021 gelten. ...mehr
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Coronavirus: Was ist neu am Verlustersatz?
Der Verlustersatz soll Unternehmen, die besonders stark von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie betroffen sind, finanziell unterstützen. ...mehr
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Coronavirus: Was ist neu am Fixkostenzuschuss 800.000?
Der Fixkostenzuschuss 800.000 soll heimischen Unternehmen finanzielle Unterstützungen bereitstellen, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden und die Deckung der anfallenden Fixkosten zu ermöglichen. ...mehr
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Coronavirus: Was bringt der neue Verlustersatz?
Das BMF hat dazu eine umfangreiche Förderrichtlinie erlassen, die zuletzt mit Verordnung vom 16.2.2021 abgeändert wurde. ...mehr
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Coronavirus: Was bringt der neue Fixkostenzuschuss 800.000?
Die wesentlichen Eckpunkte dieser Förderrichtlinie haben wir für Sie zusammengefasst. ...mehr
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Verlängerung der Abgabenstundungen bis zum 30.6. geplant
Das Finanzministerium plant lt. Pressemitteilung, die bis zum 31. März 2021 geltende Befristung für bereits bestehende Abgabenstundungen bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern. ...mehr
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Welche Sachverhalte werden neu an das Kontenregister gemeldet?
Wir haben die wesentlichen Eckpunkte für Sie zusammengefasst. ...mehr
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Bereits mit dem Abgabenänderungsgesetz 2020 wurden einige Bestimmungen des grenzüberschreitenden Versandhandels geändert, welche nun mit 1. Juli 2021 in Kraft treten sollen. ...mehr
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Welche Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft können steuerlich auf drei Jahre verteilt werden?
Bestimmte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft können ab der Veranlagung 2020 auf Antrag zu je einem Drittel im Veranlagungsjahr und den beiden Folgejahren steuerlich berücksichtigt werden. ...mehr
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Sind Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen steuerpflichtig?
Nicht zuletzt wegen der Berichte über hohe Kursgewinne (und -verluste) sind Kryptowährungen für viele Anleger zum Thema geworden. ...mehr
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Vorsteuererstattung aus UK für 2020 bis 31.3.2021 beantragen
Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union hat Auswirkungen auf eine Vielzahl von rechtlichen Bereichen. ...mehr
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Wie kann man die beschleunigte Abschreibung bei Gebäuden nutzen?
Mit einer Neuerung im Konjunkturstärkungsgesetz kann unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen für Gebäude, die nach dem 30. Juni 2020 angeschafft oder hergestellt worden sind, eine beschleunigte Abschreibung (AfA) in Anspruch genommen werden. ...mehr
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Aufgeschobene Zahlungen: Rückzahlung einplanen
Viele Unternehmen müssen aktuell sehr genau auf ihre Liquidität achten, um zahlungsfähig zu bleiben. Wie berichtet bieten sowohl Finanz wie auch die Sozialversicherung Stundungen und Ratenzahlungen zur Unterstützung an. ...mehr
„Ausfallsbonus“: Was gilt neu für den Betrachtungszeitraum März?
Der „Ausfallsbonus“ soll Unternehmen, deren Umsätze im jeweiligen Betrachtungszeitraum um mindestens 40 % zurückgegangen sind, mit zusätzlicher Liquidität versorgen. Die Voraussetzungen und Bedingungen, unter denen der „Ausfallsbonus“ gewährt werden kann, sind in einer umfangreichen Förderrichtlinie geregelt. Die wesentlichen Eckpunkte dieser Förderrichtlinie finden Sie in unserem Steuernews-Beitrag „Coronavirus: Was bringt der neue Ausfallsbonus?“.
Der Bundesminister für Finanzen hat nunmehr angekündigt, dass der „Ausfallsbonus“ für den Betrachtungszeitraum März 2021 deutlich erhöht werden soll.
Erhöhter „Ausfallsbonus“
Sofern ein Unternehmen sämtliche Voraussetzungen für die Gewährung eines „Ausfallsbonus“ erfüllt, gilt im Betrachtungszeitraum März 2021, dass
- der eigentliche Bonus für diesen Betrachtungszeitraum auf 30 % (statt 15 %) des Umsatzausfalles und
- die Obergrenze des eigentlichen Bonus auf € 50.000,00 (statt € 30.000,00) pro Unternehmen
angehoben wird.
Der optionale Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000, der im Rahmen des „Ausfallsbonus“ zusätzlich zum eigentlichen Bonus beantragt werden kann, bleibt hingegen unverändert bei 15 % des Umsatzausfalles mit einer Obergrenze von € 30.000,00 pro Unternehmen.
Für den Betrachtungszeitraum März 2021 ergeben sich daraus (bei Inanspruchnahme des optionalen Vorschusses auf den Fixkostenzuschuss 800.000) eine maximale Ersatzrate von 45 % des Umsatzausfalles und ein Förderhöchstbetrag von € 80.000,00 pro Unternehmen.
Antragstellung über FinanzOnline
Der erhöhte „Ausfallsbonus“ für den Betrachtungszeitraum März 2021 kann ab dem 16.4.2021 elektronisch über FinanzOnline beantragt werden. Der Antragsteller kann seinen Antrag entweder selbst einbringen oder von einem bevollmächtigten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter einbringen lassen.
Hinweis
Diese Informationen sind auf dem Stand vom 11.3.2021 und können sich kurzfristig ändern. Zudem sind die zu berücksichtigenden Regelungen, Voraussetzungen und Einschränkungen besonders umfangreich und müssen stets für den jeweiligen Einzelfall geprüft werden. Tagesaktuelle und weiterführende Informationen erhalten Sie unter https://www.fixkostenzuschuss.at/ausfallsbonus/.
Stand: 17. März 2021