Mag. Florian Fuchs

Sie sind hier:

» Steuernews » Juni 2022 » Wann begründet ein Firmenparkplatz einen Sachbezug?

Steuernews

<< zurück

Ausgabe:

weiter >>

Weitere Artikel der Ausgabe Juni 2022:

Wann begründet ein Firmenparkplatz einen Sachbezug?

Wann begründet ein Firmenparkplatz einen Sachbezug?

Ab 1.3.2022 greift nunmehr neben vielen österreichischen Städten auch in fast ganz Wien flächendeckend die Parkraumbewirtschaftung. Stellt der Arbeitgeber einen Abstell- oder Garagenplatz in parkraumbewirtschafteten Zonen dem Arbeitnehmer zur Verfügung, so ergibt sich hieraus ein steuer- und beitragspflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis, welcher im Rahmen eines Sachbezuges zu berücksichtigen ist.

Firmenparkplatz als Sachbezug

Besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, das von ihm für Fahrten zum Arbeitsplatz genutzte Kfz während der Arbeitszeit in parkraumbewirtschafteten Bereichen auf einem Abstell- oder Garagenplatz des Arbeitgebers abzustellen, so ist hierfür ein Sachbezug von € 14,53 monatlich anzusetzen. Dieser Betrag ist sowohl bei arbeitnehmereigenen als auch bei arbeitgebereigenen Kfz, für die ein Sachbezug anzusetzen ist, anzuwenden.

Einer individuellen Zuordnung eines Garagen- oder Abstellplatzes an einen konkreten Arbeitnehmer bedarf es hierfür nicht. Steht beispielsweise ein Parkplatz mehreren Arbeitnehmern zur Verfügung, so ist der Vorteil jedes Arbeitnehmers mit € 14,53 monatlich zu bewerten. Auch ist ein Sachbezug anzusetzen, wenn der Arbeitnehmer das Kfz für berufliche Fahrten benötigt oder wenn der Arbeitnehmer den Parkplatz nur gelegentlich in Anspruch nimmt.

Parkplatz in Wohnungsnähe als Sonderfall

Wird dem Arbeitnehmer ein Abstell- oder Garagenplatz in der Nähe seiner Wohnung gewährt, der ständig auch außerhalb der Arbeitszeit genutzt werden kann, so fällt eine derartige Bereitstellung nicht unter die allgemeine Sachbezugsregelung, sondern ist individuell zu bewerten. Wird beispielsweise ein Parkplatz in Wohnungsnähe angemietet, ist die Miete des Dienstgebers als Sachbezug heranzuziehen. Befindet sich der Parkplatz im Eigentum des Dienstgebers, so kann eine ortsübliche Miete als Vergleichsmaßstab herangezogen werden.

Kostenbeiträge des Arbeitnehmers

Leistet der Arbeitnehmer Kostenbeiträge, so vermindern diese den anzusetzenden Sachbezug. Dabei gilt es allerdings zu berücksichtigen, dass über den Sachbezugswert hinausgehende Kostenersätze nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden können.

Stand: 25. Mai 2022

Bild: Roman Babakin - stock.adobe.com

Autor

Webdesign aus Linz, by atikon, Werbeagentur
zum Seitenanfang
Mag. Florian Fuchs Mag. Florian Fuchs work Bürgergasse 3 8330 Feldbach Österreich work +43 (0) 3152 2166-0 fax +43 (0) 3152 2166 -20 46.952121 15.889639
Weitere Beratungsstelle Weitere Beratungsstelle work Kärntner Straße 311 8054 Graz Österreich work +43 (0) 316 9086 23-0 fax +43 (0) 316 285550-50 47.032222 15.406863
Atikon Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 48.260229 14.257369